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Bürgerstiftungen in Deutschland

Die Leitidee der Bür­ger­stif­tun­gen ist in Deutschland – aus den USA kommend – Ende der 1990er Jahre entstanden und verbreitete sich schnell. Seither sind in unserem Land Bür­ger­stif­tun­gen gegründet worden – aus dem Selbst­ver­ständ­nis einer ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Bür­ger­ge­sell­schaft, die durch das breite Zu­sam­men­wir­ken möglichst vieler Einzelner das Gemeinwohl fördern wollen. Sie beleben damit eine lange Stif­tungs­tra­di­tion in den Bereichen Kultur, Bildung, Ju­gend­er­zie­hung und Al­ten­für­sor­ge, Denk­mal­schutz und Na­tur­schutz in fi­nan­ziel­len Kri­sen­zei­ten wieder.
 
In den verschiedenen deutschen Regionen sind inzwischen 420 voneinander – auch finanziell – unabhängige Bürgerstiftungen entstanden, von denen 263 das Gütesiegel des Bundesverbands Deutscher Stiftungen tragen; weitere stehen vor der Gründung. Bundesweit belief sich im Mai 2023 die Summe der Kapitalvermögen aller Bürgerstiftungen auf mehr als 503 Mio. Euro. Die Erträge daraus sowie die nicht in den jeweiligen Kapitalstock fließenden Spenden (die satzungsgemäß sogleich voll eingesetzt werden können) stehen für die Förderarbeit zur Verfügung. Mittlerweile engagieren sich bei den deutschen Bürgerstiftung 57.000 Ehrenamtler.
 
Weitere interessante Zahlen und Fakten können Sie auf der Seite des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands nachlesen. Dort gibt es auch ein »Faktenblatt«.

Deutschlandweit haben sich die Bürgerstiftungen zu einem »Arbeitskreis« unter dem Dach des »Bundesverbandes Deutscher Stiftungen« zusammengeschlossen. Hier werden Arbeitsweisen und weitere Entwicklungen diskutiert und neue Initiativen mit Rat und Tat unterstützt.
 
Der Bundesverband erarbeitete im Jahr 2000 zehn »Merkmale einer Bürgerstiftung«, deren Anforderungen an Bürgerstiftungen noch über das staatliche Stiftungsrecht hinausgehen. Gefordert wird darin u.a. wirtschaftliche, politische und konfessionelle Unabhängigkeit, Gemeinnützigkeit des Handelns im Rahmen eines breiten Förderspektrums sowie transparente Organisations- und Finanzstrukturen. Bürgerstiftungen, die diesen Anforderungen (Merkmalen) entsprechen, erhalten auf Antrag und nach Prüfung durch eine Jury das jeweils für zwei Jahre verliehene »Gütesiegel« des Bundesverbandes deutscher Stiftungen.
 
Die Bürgerstiftung Düren ist seit 2004 Trägerin des Gütesiegels, über das das Bündnis ebenfalls Auskunft erteilt.