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Unsere Förderprojekte - Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Düren

1. Grundlage der Förderung

Die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Düren ergeben sich aus den in der Satzung festgelegten Zielen und deren Verwirklichung.

 

Die Stiftung misst dem Kulturleben einen herausragenden Stellenwert für das Gemeinwesen zu. Kultur ist geeignet, die kreativen und geistigen Kräfte des Einzelnen zu entfalten und dadurch eine offene und innovative Gesellschaft zu fördern. Die Stiftung sieht sich in der Verantwortung für die jungen und alten Menschen. Kreativität und Dynamik der Jüngeren und Wissen und Erfahrung der Älteren bereichern sich gegenseitig.
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Entwicklung von Kultur, Bildung und Erziehung sowie von Jugend- und Altenhilfe in der Region Düren (steuerbegünstigte Zwecke i. S. v. § 51 AO).
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Initiierung und Förderung von Projekten in den Bereichen Musik, Literatur, darstellende und bildende Kunst, von Projekten im Bereich Erziehung und Bildung, z. B. in Zusammenarbeit mit Schulen der Region bei der Durchführung von Veranstaltungen, sowie im Bereich der Altenhilfe durch Förderung kultureller Angebote in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus werden Projekte berücksichtigt, welche junge und alte Menschen zusammenführen.
(Auszug aus der Satzung der Bürgerstiftung Düren)


2. Förderbare Projekte

Die Bürgerstiftung Düren fördert Projekte, Vorhaben oder Initiativen in der Region Düren, die mit diesen gemeinnützigen Zielen im Einklang stehen und dabei
  • Kultur und Bildung als wesentliche Grundlage gesellschaftlichen Zusammenlebens begreifen,
  • Kultur und Bildung als Brücke betrachten, die soziale und religiöse Unterschiede überwinden,
  • Kultur und Bildung als Element sozialen Lernens für Kinder und Jugendliche verstehen,
  • Verbindungen über die Generationen schaffen,
  • von Bürgern für Bürger entwickelt worden sind,
  • innovative Ideen umsetzen wollen und Modellcharakter haben,
  • von hohem ehrenamtlichen Engagement getragen werden.

3. Förderantrag

Die Bürgerstiftung Düren fördert aus den Erträgen des angelegten Stiftungskapitals sowie aus Spenden maximal die Hälfte der nachgewiesenen Fördersumme. Über die Vergabe von Fördermitteln entscheidet der Stiftungsvorstand grundsätzlich zu Beginn und zur Mitte eines jeden Jahres. Wir bemühen uns, möglichst viele in Frage kommende Projekte zu fördern, ein Förderanspruch kann jedoch aus einem Antrag nicht abgeleitet werden.

Einen formlosen Förderantrag stellen kann jede gemeinnützig tätige Einrichtung oder Initiative, deren angestrebtes Projekt mit den Zielen der Bürgerstiftung Düren übereinstimmt. Der Förderantrag sollte folgende Informationen enthalten:
  • Vorstellung des Antragstellers,
  • knappe Beschreibung des Projekts,
  • Übersicht über die zu erwartenden Gesamtkosten und deren Finanzierung,
  • Erwartungen an die Unterstützung durch die Bürgerstiftung Düren.
Eine Vorstellung der Projekte auf der im Januar jeden Jahres stattfindenden Projektbörse ist erwünscht, aber keine Bedingung für einen erfolgreichen Förderantrag.